Erste-Hilfe-Kurse für Betriebe
in Witten (DGUV 304-001)

Unsere Erste-Hilfe-Kurse für Betriebe nach DGUV 304-001 machen Ihre Mitarbeiter fit für Notfälle im Arbeitsalltag.
Wir kommen direkt zu Ihnen – in Witten, im gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis sowie in Bochum, Dortmund und Umgebung.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Anerkannt nach DGUV 304-001

Rechtssicher & anerkannt – erfüllt die Vorgaben der DGUV.

Praxisnah & interaktiv

Mit vielen Übungen und realistischen Fallbeispielen – statt nur Theorie.

Erfahrene Ausbilder aus Rettungsdienst & Feuerwehr

Unsere Trainer bringen Erfahrung aus echten Einsätzen mit.

Vor Ort in Ihrem Betrieb in Witten & Umgebung

Keine Anfahrtswege – wir kommen direkt zu Ihnen. Alternativ können wir die Schulung auch in unseren eigenen Räumen bzw. bei unserem Partnerhotel in Witten durchführen.

Schulung individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt

„Wir passen Inhalte und Übungen auf Ihre Branche & Gefahren an.“

Inhalte & Ablauf der Schulung

Die Hauptziele der Ersthelfer-Ausbildung nach DGUV 304-001 sind:

Grundlagen der Ersten Hilfe im Betrieb

Grundlagen der Ersten Hilfe im Betrieb

Lebensrettende Sofortmaßnahmen (inkl. Reanimation & AED)

Lebensrettende Sofortmaßnahmen (inkl. Reanimation & AED)

Verhalten bei Unfällen & typischen Arbeitsunfällen

Praktische Übungen und Fallbeispiele

Rahmenbedingungen

Grundausbildung:

Dauer: 9 Unterrichtseinheiten (1 Tag)

Teilnehmerzahl: 6–15 Personen (ab 16 Teilnehmern mit zweitem Ausbilder)

Schulung vor Ort in Ihrem Betrieb in Witten & Umgebung

Jeder Teilnehmer erhält ein offizielles Zertifikat

Erste Hilfe Puppe und AED

Kosten & Förderung

Die Kosten für betriebliche Erste-Hilfe-Kurse werden in vielen Fällen von den Berufsgenossenschaften übernommen.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie zur Kostenübernahme.“
In Zukunft: sicher

Lassen Sie sich in Erster Hilfe ausbilden!

Wir vermitteln die lebensrettenden Fähigkeiten, die in Notfällen Leben retten.

Inhalte der Ausbildung

1. Grundlagen & rechtliche Aspekte
  • Aufgaben und Pflichten als betrieblicher Ersthelfer

  • Verhalten im Notfall, Notruf absetzen, Rettungskette

2. Eigenschutz & Notfallcheck
  • Eigensicherung und Überblick über die Situation

  • Prüfung von Bewusstsein, Atmung und Kreislauf

3. Stabile Seitenlage & Basismaßnahmen
  • Lagerung bewusstloser Personen

  • Sicherstellung freier Atemwege

4. Wiederbelebung & AED
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Erwachsenen  (Kindern sind nicht Inhalt des Kurses)

  • Einsatz eines Automatisierten Externen Defibrillators (AED)

5. Blutungen & Verletzungen
  • Versorgung starker Blutungen (Druckverband, Abdrücken)

  • Wundversorgung, Verbände, Amputationsverletzungen

6. Verletzungen des Bewegungsapparates
  • Knochenbrüche, Verstauchungen, Prellungen

  • Ruhigstellung und Lagerung

7. Verbrennungen, Hitze- und Kälteschäden
  • Maßnahmen bei thermischen Verletzungen

  • Unterkühlung, Hitzeschlag, Sonnenstich

8. Atemnot & Kreislaufprobleme
  • Asthma, Hyperventilation, Brustschmerz

  • Schock-Erkennung und -Behandlung

9. Vergiftungen & Notfälle durch Fremdkörper
  • Maßnahmen bei Vergiftungen durch Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt

  • Fremdkörper in Atemwegen (Heimlich-Manöver, Rückenklopfen)

10. Spezielle Notfälle im Betrieb
  • Elektrounfälle

  • Verätzungen durch Chemikalien

  • typische Betriebsgefahren je nach Branche

Warum Ersthelfer ausbilden?

Die Pflicht zur Ausbildung von Ersthelfern am Arbeitsplatz ergibt sich aus der DGUV Information 301-001 „Erste Hilfe im Betrieb“. Diese legt fest, wie viele Ersthelfer in einem Betrieb je nach Mitarbeiterzahl vorhanden sein müssen.
Die Ausbildung selbst erfolgt nach dem DGUV Grundsatz 304-001, nach dem wir als Ausbildungsstelle ermächtigt sind.

Anforderungen an Ausbilder & rechtliche Verpflichtungen für Unternehmen

Anforderungen an die Ausbilder

  • Unsere Ausbilder sind durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) offiziell ermächtigt und erfüllen damit alle rechtlichen Vorgaben für die Durchführung von Erste-Hilfe-Kursen nach DGUV Grundsatz 304-001.
  • Sie nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil, um ihr Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten. Damit stellen wir sicher, dass jede Schulung fachlich korrekt, praxisnah und rechtssicher durchgeführt wird.

Rechtliche Verpflichtungen für Unternehmen

Arbeitgeber sind nach § 26 der DGUV Vorschrift 1 sowie der Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, eine bestimmte Anzahl an Ersthelfern im Betrieb ausbilden zu lassen.

 

Die Zahl der Ersthelfer richtet sich nach der Betriebsgröße und der Art der Tätigkeit:
  • Verwaltungs- und Handelsbetriebe: mindestens 5 % der Beschäftigten
  • Sonstige Betriebe (z. B. Produktion, Handwerk): mindestens 10 % der Beschäftigten
  • In Kindertagesstätten und Schulen gelten besondere Regelungen

 

Diese Vorgaben dienen der Arbeitssicherheit und stellen sicher, dass in jedem Unternehmen im Notfall geschulte Ersthelfer sofort eingreifen können.
Wir unterstützen Unternehmen in Witten, Bochum, Dortmund und Umgebung bei der Umsetzung dieser Verpflichtungen und sorgen dafür, dass Sie rechtlich abgesichert sind.