Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 04.09.2025

 

1. Geltungsbereich / Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Schulungen, die von der Fire and Rescue Professionals GbR, Auf der Bommerbank 11, 58452 Witten, durchgeführt werden.

Alle Angebote, Aufträge und Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Dies umfasst auch die Übermittlung per Fax, E-Mail oder die Nutzung des Buchungsformulars auf der Webseite. Zusätzliche Änderungen und Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Schriftform.

Die Leistungen werden ausschließlich gemäß diesen AGB erbracht, es sei denn, es wird schriftlich eine individuelle Vereinbarung getroffen. Für Umfang und Durchführung der Schulungen ist neben diesen AGB oder einer individuellen Vereinbarung die schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich.

Durch das Nicht-Widersprechen gelten diese Geschäftsbedingungen als vom Auftraggeber akzeptiert, selbst wenn er in seinen eigenen Bedingungen die Anerkennung anderer Bedingungen ausschließt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte.

2. Vertragsschluss

Für die Teilnahme ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Diese muss vor Schulungsbeginn an die Fire and Rescue Professionals GbR gerichtet werden.

Anmeldungen zu Schulungen gemäß BGV A1 / DGUV Grundsatz 304-001 können einzeln durch Teilnehmer oder Vertragspartner oder als Gruppenanmeldung erfolgen. Bei Inhouse-Schulungen erfolgt die Anmeldung durch den Vertragspartner für die gesamte Gruppe; die Anmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail.

Anmeldungen sind verbindlich und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung des Teilnehmers/Vertragspartners zu den hier dargestellten Bedingungen zustande; es bedarf keiner gesonderten Annahmeerklärung.

Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten ausschließlich zwischen der Fire and Rescue Professionals GbR als Veranstalter und dem Vertragspartner/Teilnehmer. Anmeldungen für Dritte sind möglich; die Teilnehmer sind namentlich zu benennen.

Diese AGB sind Bestandteil des Vertrages.

3. Offene Schulungen

Offene Schulungen in den Räumlichkeiten der Fire and Rescue Professionals GbR finden in der Regel nur statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Fire and Rescue Professionals GbR vom Vertrag zurücktreten; dem Vertragspartner/Teilnehmer entstehen dadurch keine Kosten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Die Fire and Rescue Professionals GbR kann außerdem zurücktreten oder kündigen, wenn die Schulung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall eines Dozenten, höhere Gewalt), nicht durchgeführt werden kann. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesen Fällen nicht erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

4. Inhouse-Schulungen Erste Hilfe

Für Inhouse-Schulungen beim Auftraggeber gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen pro Schulungstag.

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, trägt der Auftraggeber die Differenz bis 12 Teilnehmern mit 42,00 € netto pro fehlender Person (sofern kein pauschaler Festpreis vereinbart wurde).

Reise- und ggf. Spesenkosten werden vorab individuell vereinbart. Etwaige Stornierungskosten trägt der Auftraggeber.

Räumliche Voraussetzungen: Der Auftraggeber stellt geeignete Schulungsräume mit mindestens 50 m² Grundfläche für bis zu 15 Personen bereit (theoretischer und praktischer Unterricht), mit ausreichender Beleuchtung/Belüftung, Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Waschgelegenheiten/Toiletten. Die Nutzung eines Projektors/Beamers muss möglich sein. Entsprechen die Räume bei Ankunft den Anforderungen (insb. DGUV 304-001) nicht, kann die Schulung abgesagt werden; eine Erstattung von Teilnahme- oder Fahrtkosten erfolgt nicht.

Fahrtkostenpauschale: Ab 20 km Entfernung vom Sitz in Witten-Bommern: 0,50 € / km.

Hinweis für BGW/BNG/UK NRW:

Teilnehmerlisten dienen der Kostenübernahmebestätigung und sind bei der Ausbildungsstelle vorzulegen. Nachträglich handschriftlich ergänzte Personen können nicht über BGW/BNG/UK NRW abgerechnet werden (fehlende Online-Kostenübernahme). Weitere bzw. am Kurstag fehlende Teilnehmer werden dem Auftraggeber berechnet.

5. Inhouse-Schulungen Brandschutz

Mindestteilnehmerzahl: 8 Personen pro Schulungstag.

Bei Nichterreichen trägt der Auftraggeber die Differenz bis 8 Teilnehmern mit 75,00 € netto pro fehlender Person (sofern kein pauschaler Festpreis vereinbart wurde).

Reise-/Spesenkosten werden vorab individuell vereinbart. Stornierungskosten werden dem Auftraggeber berechnet.

Räumliche Voraussetzungen: Geeigneter Schulungsraum (min. 50 m²), ausreichende Beleuchtung/Belüftung, Sitz-/Schreibmöglichkeiten, Sanitär, Möglichkeit zum Einsatz eines Projektors/Beamers.

Praxis Löschübung: Für praktische Feuerlöscher-Übungen stellt der Auftraggeber einen geeigneten, gesicherten Außenbereich zur Verfügung, der den örtlichen Gegebenheiten und dem Arbeitsschutz genügt (keine Gefährdung Unbeteiligter, ausreichender Abstand, ebener Untergrund, ggf. Brandschutzauflagen).

Fahrtkostenpauschale: Ab 20 km Entfernung vom Sitz in Witten-Bommern: 0,50 € / km.

6. Entgelte

Das Schulungsentgelt für Inhouse-Schulungen richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung oder dem schriftlichen Angebot der Fire and Rescue Professionals GbR und ist bei Vertragsabschluss fällig.

Für Seminare gemäß BGV A1 / DGUV Grundsatz 304-001 gelten ergänzend die Regelungen in Ziffer 7.

7. Lehrgänge nach BGV A1 / DGUV Grundsatz 304-001

Die Kosten der Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer für angestellte Mitarbeiter übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger (BG/Unfallkasse). Die Abrechnung erfolgt direkt durch die Fire and Rescue Professionals GbR, sofern zu Schulungsbeginn der abgestempelte BG-Vordruck des Arbeitgebers vorliegt. Grundlage hierfür ist der DGUV Grundsatz 304-001 „Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“ (PDF).

Übernimmt der UV-Träger einzelne Teilnehmer nicht, trägt der Auftraggeber die Kosten von 42,00 € netto je Ausbildung bzw. Fortbildung (Zahlungsziel 14 Tage).

Qualifizierungs- und Auffrischungsanteile (z. B. praktischer AED-Einsatz), die nicht zur Aus- oder Fortbildung betrieblicher Ersthelfer zählen, werden als Weiterbildungsmaßnahmen gesondert berechnet.

Weitere Informationen zum Ermächtigungsverfahren für Ausbildungsstellen in der Ersten Hilfe finden Sie direkt bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

BGW/BNG/UK NRW-Mitgliedsunternehmen stellen den Kostenübernahmeantrag spätestens 6 Wochen vor Schulungsbeginn.

8. Widerrufsbelehrung (nur für Verbraucher)

Verbraucher (§ 13 BGB) haben das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss.

Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung (z. B. per Post oder E-Mail) an:

Fire and Rescue Professionals GbR

Auf der Bommerbank 11, 58452 Witten

Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Marco Comes, Lars-Daniel Klaus, Robin Bierhoff

Tel.: +49 176 56065855

E-Mail: info@fire-rescue-professionals.de

9. Stornierung von offenen und Inhouse-Schulungen (B2B & B2C)

  • bis 30 Tage vor Beginn: kostenfrei (Schriftform)

  • 29–14 Tage vor Beginn: 25 % des Schulungsentgelts zzgl. entstandene Nebenkosten

  • 13–7 Tage vor Beginn: 50 % des Schulungsentgelts zzgl. entstandene Nebenkosten

  • < 7 Tage, am Schulungstag oder bei Nichterscheinen: 100 % des Schulungsentgelts zzgl. entstandene Nebenkosten (insb. Verwaltung, Dozent, Raum)

    Wird schriftlich ein Ersatztermin vereinbart, trägt der Auftraggeber/Teilnehmer nur die entstandenen Nebenkosten.

    Für die Fristwahrung ist das Eingangsdatum der schriftlichen Stornierung bei der Fire and Rescue Professionals GbR maßgeblich.

10. Fristlose Kündigung

Die Fire and Rescue Professionals GbR kann bei wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

gemeinschaftswidrigem Verhalten (Störung des Unterrichts), Ehrverletzungen, Diskriminierung, parteipolitischer/weltanschaulicher Agitation, Konsum/Weitergabe von Alkohol oder verbotenen Substanzen während der Schulung, Verstößen gegen die Hausordnung.

Bei fristloser Kündigung sind Schulungsentgelte in voller Höhe fällig; vorab gezahlte Entgelte werden nicht erstattet.

11. Teilnahmebestätigungen / Zertifikate

Teilnahmebescheinigungen werden nach erfolgreichem Abschluss erteilt; Voraussetzung ist die vollständige Teilnahme, vollständige Zahlung sowie Unterschrift auf der Teilnehmerliste.

Ersatz-/Zweitbescheinigungen:

  • laufendes Jahr: 15,00 € netto zzgl. Versand

  • vergangene Jahre: 20,00 € netto zzgl. Versand

    Vorauszahlung unter Angabe der Rechnungsnummer und des Verwendungszwecks „Ersatzbescheinigung“ auf das Konto der Fire and Rescue Professionals GbR:

    IBAN: DE71 1101 0101 5883 2202 26 (Solaris SE)

    Erforderliche Angaben für die Ausstellung: vollständiger Name, Geburtsdatum, Schulungsdatum.

    Bitte prüfen Sie vor Antragstellung, ob die Schulung tatsächlich bei uns absolviert wurde; bei Fehlbeantragung erfolgt keine Erstattung der Bearbeitungsgebühr (Verwaltungsaufwand).

    Schreibfehler unsererseits berechtigen innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt zur kostenlosen Neuausstellung; danach fällt die o. g. Bearbeitungspauschale an.

12. Urheberrecht

Arbeitsmappen, Unterlagen, Präsentationen und ähnliche Materialien unterliegen dem Urheberrecht. Eine fotomechanische oder elektronische Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte sind untersagt. Downloads von unserer Webseite oder von Vertragspartnern sind ausschließlich zu Informations- und Eigengebrauch gestattet.

13. Datenschutz

Verantwortlicher: Fire and Rescue Professionals GbR, Auf der Bommerbank 11, 58452 Witten

Erreichbar unter: Tel. +49 176 56065855, E-Mail info@fire-rescue-professionals.de, Web www.fire-rescue-professionals.de

Erhobene Teilnehmerdaten dienen der Dokumentation und dem Teilnahmenachweis; keine Nutzung zu Werbezwecken und keine Weitergabe an Dritte, sofern nicht gesetzlich erforderlich. Das Teilnehmerdatenblatt wird mit der Kursdokumentation 5 Jahre aufbewahrt und danach gemäß gesetzlichen Vorgaben gelöscht/vernichtet.

Technisch kann eine Speicherung auf Systemen externer Dienstleister erfolgen; diesen steht kein Verwertungsrecht zu.

Erforderliche Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Unterschrift; bei UV-Träger-Teilnehmenden zusätzlich Arbeitgeber- und UV-Träger-Daten (auf Anforderung vorzulegen).

Sie haben Rechte nach Art. 17/18 DSGVO (Löschung/Einschränkung). Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insb. § 257 Abs. 1 HGB, § 147 Abs. 1 AO) stehen entgegen.

14. Haftung

Die Fire and Rescue Professionals GbR haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Für Garderobe und persönliche Gegenstände am Schulungsort wird keine Haftung übernommen.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.

Gerichtsstand ist Witten, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des Gesetzes ist.