Ersthelfer & -helferinnen gem. DGUV 304-001

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Die „DGUV Information 301-001“ (ehemals „BGG/GUV-G 948“) ist eine Richtlinie in Deutschland, die die Ausbildung von Ersthelfern am Arbeitsplatz regelt. Diese wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) herausgegeben und definiert die Anforderungen, Inhalte und den Rahmen der Ersthelfer-Ausbildung. Hier sind einige Kernpunkte, die für Ersthelfer und Ersthelferinnen gemäß dieser Vorgabe gelten:

Ziele der Ausbildung

Die Hauptziele der Ersthelfer-Ausbildung nach DGUV 204-001 sind:

Bereitstellung der notwendigen Fähigkeiten, um bei Arbeitsunfällen oder medizinischen Notfällen am Arbeitsplatz effektiv Erste Hilfe leisten zu können.

Sicherstellung, dass jede Person in der Lage ist, im Notfall schnell und richtig zu handeln, um das Leben und die Gesundheit der Betroffenen zu schützen und zu bewahren.

Umfang und Dauer der Ausbildung

Grundausbildung:

Die Grundausbildung für Ersthelfer umfasst 9 Unterrichtseinheiten, die in der Regel innerhalb eines Tages absolviert werden. Diese Schulung deckt grundlegende Erste-Hilfe-Maßnahmen ab, darunter die Behandlung von Blutungen, Schockzuständen, Bewusstlosigkeit, Herz-Lungen-Wiederbelebung und weiteren typischen Verletzungen und Zuständen.

Fortbildung:

Ersthelfer müssen alle zwei Jahre eine Fortbildung absolvieren, um ihre Kenntnisse aufzufrischen und auf dem neuesten Stand zu halten. Diese Fortbildung dauert ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten.

Inhalte der Ausbildung

Erhöhte Sicherheit am Arbeitsplatz:

Maßnahmen der Ersten Hilfe

Stärkung des Teamgeistes:

Umgang mit Notfallsituationen

Einhaltung gesetzlicher Vorgaben:

Rechtliche Grundlagen der Ersten Hilfe

Anforderungen an die Ausbilder

Die Ausbilder müssen qualifiziert sein und eine spezielle Ausbilderlizenz besitzen, die durch die DGUV oder einen ihrer anerkannten Träger (wie das Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe etc.) ausgestellt wird. Sie müssen regelmäßig Fortbildungen absolvieren, um ihre Lizenz zu erneuern.

Rechtliche Verpflichtungen für Unternehmen

Unternehmen sind rechtlich verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von ausgebildeten Ersthelfern vorzuhalten, abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter und der Art der Arbeitsstätte. Diese Regelungen stellen sicher, dass im Notfall stets ausreichend Ersthelfer zur Verfügung stehen.

Die DGUV 204-001 stellt somit einen wichtigen Bestandteil der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in deutschen Unternehmen dar. Durch die festgelegten Ausbildungsstandards wird gewährleistet, dass Ersthelfer in der Lage sind, im Notfall kompetent und effektiv zu handeln.

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