Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 26.04.2024

  1. Geltungsbereich / Allgemeines

    • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Schulungen, die von der rescue and fireprotection service Schule, Auf der Bommerbank 11, 58452  Witten durchgeführt werden.
    • Alle Angebote, Aufträge und Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Dies umfasst auch die Übermittlung per Fax, E-Mail oder Nutzung des Buchungsformulars auf der Webseite. Zusätzliche Änderungen und Nebenabreden müssen ebenfalls schriftlich vereinbart werden.
    • Die Leistungen werden nur gemäß diesen AGB erbracht, es sei denn, es wird schriftlich eine individuelle Vereinbarung getroffen. Für den Umfang und die Durchführung der Schulungen ist neben diesen AGB oder einer individuellen Vereinbarung die schriftliche Auftragsbestätigung entscheidend.
    • Durch das Nicht-Widersprechen gelten diese Geschäftsbedingungen als vom Auftraggeber akzeptiert, selbst wenn er in seinen eigenen Bedingungen die Anerkennung anderer Bedingungen ausschließt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte.
  1. Vertragsschluss

    • Um an den Schulungen teilzunehmen, ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Diese muss gemäß den Anforderungen des § 1 Absatz 2 im Vorfeld der Schulung schriftlich an das Unternehmen fire and rescue protection service gerichtet werden.
    • Die Anmeldung zu Schulungen gemäß BGV A1 / DGUV Grundsatz 304-001 kann entweder einzeln durch die Teilnehmer oder den Vertragspartner oder als Gruppenanmeldung erfolgen. Bei Inhouse-Schulungen erfolgt die Anmeldung durch den Vertragspartner für die gesamte Gruppe. Die Anmeldung erfolgt schriftlich per Brief oder E-Mail oder durch Nutzung des Anmelde- und Buchungsformulars auf der Website „www.xxxxx.de“.
    • Die Anmeldungen sind verbindlich und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Teilnehmers zu den hier dargestellten Bedingungen zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahme durch das Unternehmen Rescue and fireprotection service bedarf.
    • Der Vertrag begründet ausschließlich Rechte und Pflichten zwischen dem Unternehmen rescue and fire protection service als Veranstalter und dem Vertragspartner oder Teilnehmer. Die Anmeldung kann auch für eine dritte Person erfolgen, jedoch müssen die Teilnehmer namentlich beim Rescue and fireprotection service angegeben werden.
    • Die AGB sind Bestandteile dieses Vertrages.
  2. Offene Schulungen

    • In der Regel können offene Schulungen in den Räumlichkeiten von rescue and fire protection service nur stattfinden, wenn die festgelegte Mindestanzahl von 10 Teilnehmern erreicht wird. Falls diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, behält sich rescue and fire protection Service das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Vertragspartner oder Teilnehmer entstehen in diesem Fall keine Kosten. Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Auftraggebers oder Teilnehmers gegenüber rescue and fire protection service besteht nicht.
    • fire protection service kann außerdem vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Schulung aus Gründen, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat – wie zum Beispiel der Ausfall eines Dozenten oder höhere Gewalt – nicht durchgeführt werden kann. In solchen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen nicht erstattet. Weitere Ansprüche gegenüber rescue and fire protection service sind ausgeschlossen..
  3. Inhouse-Schulungen Erste Hilfe

    • Inhouse-Schulungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers setzen wir eine Mindestzahl von 12 Teilnehmern je Schulung voraus.
    • Falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Differenz bis zu 12 Teilnehmern pro Lehrgangstag mit einem Betrag von 42,00 € netto pro fehlendem Teilnehmer zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Schulungen, für die ein Pauschalpreis unabhängig von der Teilnehmerzahl vereinbart wurde.
    • Die Kosten für die Anreise und Spesen des Dozenten werden im Vorfeld jeder Inhouse-Schulung individuell mit dem Auftraggeber vereinbart. Stornierungskosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt
    • Vonseiten des Auftraggebers müssen geeignete Schulungsräume und Einrichtungen für Inhouse-Schulungen bereitgestellt werden. Es muss ein Raum zur Verfügung gestellt werden, der eine Grundfläche von mindestens 50 m² aufweist und in dem 15 Personen durch theoretischen und praktischen Unterricht unterrichtet werden können. Die Räumlichkeiten müssen über ausreichende Beleuchtung und Belüftung verfügen und Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Waschgelegenheiten und Toiletten bereitstellen. Darüber hinaus muss die Möglichkeit bestehen, einen Tageslichtprojektor oder Beamer einzusetzen. Wenn der Dozent bei seiner Ankunft feststellt, dass der zur Verfügung gestellte Raum nicht den genannten Vorgaben gemäß DGUV 304-001 entspricht, hat er das Recht, die Schulung abzusagen, ohne dass eine Erstattung von Teilnahmegebühren oder Fahrtkosten erfolgt.
    • Für Inhouse-Schulungen beträgt die Fahrtkostenpauschale ab einer Entfernung von 20 km vom Unternehmenssitz in Witten-Bommern 0,50 € pro Kilometer. Diese Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
    • Von Bedeutung für Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe sowie der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.
    • Die Liste dient als Bestätigung für die Kostenübernahme durch die BGW und ist zur Vorlage bei der Ausbildungsstelle vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass nachträglich handschriftlich eingefügte Personen nicht über die BGW, BGN oder Unfallkasse NRW abgerechnet werden können, da für sie keine Online-Kostenübernahmebestätigung vorliegt.
    • Weitere oder am Kurstag fehlende Teilnehmer werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  4. Inhouse-Schulungen Brandschutz

    • Für Inhouse-Schulungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers ist eine Mindestanzahl von 8 Teilnehmern pro Schulung erforderlich.
    • Falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Differenz bis zu 8 Teilnehmern je Lehrgangstag mit einem Betrag von 75,00 € netto pro fehlendem Teilnehmer zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Schulungen, für die ein Pauschalpreis unabhängig von der Teilnehmerzahl vereinbart wurde.
    • Die Kosten für die Anreise und Spesen des Dozenten werden im Vorfeld jeder Inhouse-Schulung individuell mit dem Auftraggeber vereinbart. Stornierungskosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
    • Vonseiten des Auftraggebers müssen geeignete Schulungsräume und Einrichtungen für Inhouse-Schulungen bereitgestellt werden. Es muss ein Raum zur Verfügung gestellt werden, der eine Grundfläche von mindestens 50 m² aufweist und über ausreichende Beleuchtung und Belüftung verfügt. Zusätzlich müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Waschgelegenheiten und Toiletten vorhanden sein. Darüber hinaus muss der Raum die Möglichkeit bieten, einen Tageslichtprojektor oder Beamer einzusetzen. Sollte der Dozent bei seiner Ankunft feststellen, dass der zur Verfügung gestellte Raum diese genannten Anforderungen nicht erfüllt, ist er berechtigt, die Schulung abzusagen, ohne dass eine Erstattung von Teilnahmegebühren oder Fahrtkosten erfolgt.
    • Für Inhouse-Schulungen beträgt die Fahrtkostenpauschale ab einer Entfernung von 20 km vom Unternehmenssitz in Witten-Bommern 0,50 € pro Kilometer. Diese Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  5. Entgelte

    • Das Schulungsentgelt für Inhouse-Schulungen richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien oder dem schriftlichen Angebot von rescue and fire protection service und ist bei Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
    • Für Seminare gemäß BGV A1/DGUV Grundsatz 304-001 der Berufsgenossenschaften (BG) sind zusätzliche Bestimmungen gemäß § 7 anwendbar.
  6. Lehrgängen nach BGV A1 / DGUV Grundsatz 304-001

    • Die Kosten für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer gemäß BGV A1 für angestellte Mitarbeiter übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger (BG oder Unfallkasse). Die Abrechnung erfolgt direkt seitens des Unternehmens Rescue and Fire Protection Service mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger, sofern die Teilnehmer zu Schulungsbeginn einen vom Arbeitgeber abgestempelten Vordruck der BG vorlegen, der mit der Anmeldebestätigung versandt wird. Sollte der Unfallversicherungsträger einzelne Teilnehmer nicht übernehmen, sind die Kosten in Höhe von 42,00 € netto für die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer sowie in Höhe von 42,00 € netto für die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer vom Auftraggeber zu tragen und werden mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen in Rechnung gestellt.
    • Qualifizierungs- und Auffrischungsmaßnahmen, wie beispielsweise der praktische Einsatz eines AED, fallen nicht unter die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer gemäß BGV A1, sondern werden gemäß der Unfallverhütungsvorschrift als Weiterbildungsmaßnahmen abgerechnet. Die Kosten dafür sind vom Auftraggeber zu tragen.
    • Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe sowie der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen müssen spätestens 6 Wochen vor Schulungsbeginn einen Kostenübernahmeantrag stellen.
  7. Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung: Sie haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben,müssen Sie uns durch eine eindeutige Erklärung (z. B. per Post, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. fire and rescure professional Inhaber  Marco Comes Auf der Bommerbank 11 58452 Witten Tel.: 0171/5174001 info@xxxxxxxxx.de
  1. Stornierung von Offenen-Schulungen und Inhouse-Schulungen

    • Alle Schulungen können bis zu 30 Tage vor Schulungsbeginn kostenlos schriftlich vom Auftraggeber storniert werden.
    • Für Stornierungen im Zeitraum von 29 Tagen bis 14 Tagen vor Beginn der jeweiligen Schulung werden Ausfallkosten in Höhe von 25% des Schulungsentgelts zuzüglich der entstandenen Nebenkosten in Rechnung gestellt.
    • Für Stornierungen im Zeitraum von 13 Tagen bis 7 Tagen vor Beginn der jeweiligen Schulung werden Ausfallkosten in Höhe von 50% des Schulungsentgelts zuzüglich der entstandenen Nebenkosten in Rechnung gestellt.
    • Bei Stornierungen weniger als 7 Tage vor Beginn der jeweiligen Schulung, am Schulungstag selbst oder bei Nichtteilnahme an laufenden Schulungen ist der Auftraggeber oder Einzelteilnehmer verpflichtet, das volle Schulungsentgelt zuzüglich der entstandenen Nebenkosten zu bezahlen. Dazu gehören insbesondere Verwaltungskosten, Kosten für den Ausbilder/Dozenten und Raumkosten.
    • Wenn schriftlich ein Ersatztermin für eine Schulung vereinbart wird, muss der Auftraggeber oder Einzelteilnehmer für die stornierte oder versäumte Schulung hingegen nur die entstandenen Nebenkosten tragen.
    • Für die Stornierung ist die Schriftform erforderlich. Das Eingangsdatum der Stornierung bei den Unternehmen Rescue and Fire Protection Service ist maßgeblich für die Einhaltung der Frist.
  2. Fristlose Kündigung

    • Der Schulungs- und Brandschutzdienst kann den Vertrag bei Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:
      • Gemeinschaftswidriges Verhalten während der Schulung, insbesondere Störung des Schulungsbetriebs durch Lärm- oder Geräuschbelästigung oder durch querulatorisches Verhalten.
      • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Schulungsleitung, Teilnehmern der Schulung oder Mitarbeitern des Schulungs- und Brandschutzdienstes.
      • Diskriminierung von Personen aufgrund persönlicher Eigenschaften.
      • Missbrauch der Schulung für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke sowie jegliche Form von Agitation.
      • Konsum von Alkohol oder verbotenen Substanzen während der Schulung oder deren Weitergabe an Teilnehmer der Schulung.
      • Verstöße gegen die Hausordnung
    • Bei fristloser Kündigung sind Schulungsentgelte in vollem Umfang fällig und müssen vom Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer getragen werden. Vorab beglichene Schulungsentgelte werden nicht erstattet.
  1. Teilnahmebestätigungen/ -Zertifikate

    • Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung. Diese erfordert die vollständige Teilnahme an der entsprechenden Schulung, die vollständige Bezahlung des Schulungsentgelts sowie die Unterschrift des Teilnehmers in der Teilnehmerliste.
    • Für Ersatz- oder Zweitbescheinigungen des aktuellen Jahres wird eine Gebühr von 15,00 € netto zzgl. Versand erhoben. Für Bescheinigungen vergangener Jahre beträgt die Gebühr 20,00 € netto zzgl. Versand. Die Gebühr ist im Voraus unter Angabe der Rechnungsnummer und dem Verwendungszweck „Ersatzbescheinigung“ auf das Konto von Rescue and Fire Protection Service zu überweisen.
N26 IBAN DE50 1001 1001 2904 1364 28 BIC: NTSBDEB1XXX Um Ersatz- oder Zweitbescheinigungen auszustellen, benötigen wir neben Ihrem Antrag und der Vorauszahlung der Gebühr auch folgende Angaben: Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum sowie das genaue Datum der Schulung. Bitte überprüfen Sie sorgfältig, ob Ihre Schulung tatsächlich bei rescue and fire protection service absolviert wurde, bevor Sie eine Ersatz- oder Zweitbescheinigung beantragen. Sollten Sie eine solche Beantragung vornehmen, obwohl Sie die Schulung nicht bei uns absolviert haben, können wir die in Absatz 2 genannte Gebühr nicht erstatten. Diese Gebühr deckt den entstehenden Verwaltungsaufwand ab.Falls es zu Schreibfehlern seitens rescue and fire protection service gekommen ist, haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Neuausstellung innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Bescheinigung durch den Auftraggeber oder Einzelteilnehmer. Sollte diese Frist verstrichen sein, wird ebenfalls eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 € netto zzgl. Versand fällig

Urheberrecht

    • Arbeitsmappen, Unterlagen, Präsentationen und ähnliche Materialien, die im Rahmen von Schulungen verwendet werden, unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keinem Zeitpunkt und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Diese Materialien sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Schulungsteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
    • Unterlagen und Präsentationen, die möglicherweise auf der Webseite von rescue and fire protection service oder eines Vertragspartners zur Verfügung gestellt werden, unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht. Ein Download ist nur zu Informationszwecken und zum persönlichen Gebrauch gestattet. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
  1. Datenschutz

    • Verantwortlich ist die rescue and fire protection servive: Marco Comes
Auf der Bommerbank 11, 58452 Witten  (USt-IdNr.: XXXXXXXXXX). Erreichbar ist die rescue and fire protection service unter: Tel.: 01715174001 E-Mail: info@xxxxxxxx.de Web: www.xxxxxxde
    • Die erhobenen Teilnehmerdaten werden bei der rescue and fire protection service zur Dokumentation aufbewahrt und dienen als Nachweis der Teilnahme. Alle Daten werden nicht für Werbezwecke genutzt und nicht an Dritte weitergeleitet. Das Teilnehmerdatenblatt wird zusammen mit der Kursdokumentation für 5 Jahre aufbewahrt und anschließend gemäß den Vorgaben des Bundesdatenschutzes vernichtet.
    • Im Rahmen der technischen Datenübertragung und Speicherung kann es jedoch erforderlich sein, dass die übermittelten Daten oder Teile davon technisch auf Geräten oder Servern externer Dienstleister gespeichert werden. Diese Dienstleister haben kein rechtliches Verwertungsrecht an den gespeicherten Daten, und die Einsicht und Nutzung von kundenspezifischen Daten auf unseren Servern ist ihnen nicht gestattet.
    • Bei der Erfassung der Teilnehmenden sind Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Unterschrift erforderlich. Für UVT-Teilnehmende sind zusätzlich der Name und die Anschrift des Arbeitgebers sowie des kostentragenden UVT zu erfassen und auf Anforderung dem Unfallversicherungsträger vorzulegen.
    • Gemäß den Artikeln 17 und 18 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie das Recht, Ihre personenbezogenen Daten löschen zu lassen oder deren Verarbeitung einzuschränken.
    • Wenn sie für Ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind werden bei uns gespeicherte Daten gelöscht, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten (zum Beispiel handelsrechtliche oder steuerrechtliche Gründe) stehen dem entgegen, vorrangig geregelt im § 257 Abs. 1 HGB und §147 Abs. 1 AO.
    • Sobald die bei uns gespeicherten Daten für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind, werden sie gelöscht. Ausnahmen gelten nur, wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, beispielsweise aus handelsrechtlichen oder steuerrechtlichen Gründen gemäß § 257 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) und §147 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO).
  1. Haftung
    • Haftungsansprüche gegen rescue and fire protection service sind auf die Höhe des jeweiligen Schulungsentgelts beschränkt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Kardinalspflichten, Leben, Körper, Gesundheit oder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
    • Für die Garderobe und persönliche Gegenstände der Schulungsteilnehmer am Schulungsort übernimmt rescue and fire protection service keine Haftung
    • Schlussbestimmungen
    • Es gilt deutsches Recht.
    • Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten in diesem Fall die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
    • Für sämtliche Streitigkeiten wird Hagen als Gerichtsstand vereinbar, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des Gesetzes ist.
Schlussbestimmungen Diese AGB unterliegen deutschem Recht. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Für sämtliche Streitigkeiten wird Castrop-Rauxel als Gerichtsstand vereinbart, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des Gesetzes ist.