Brandschutzhelfer

Das sind wir

Brandschutzhelfer-Ausbildung

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit in jedem Betrieb. Brandschutzhelfer sind speziell geschulte Mitarbeiter, die im Brandfall wichtige Aufgaben übernehmen, um Schaden zu minimieren und Leben zu retten. Sie sorgen für die Einhaltung von Brandschutzvorschriften und unterstützen bei der Evakuierung von Gebäuden. Ihre Rolle ist es, Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten und die Feuerwehr zu unterstützen, bis professionelle Hilfe eintrifft.

Kleine Bruchpiloten:

Brandschutzausbildung im Detail

Zum Inhalt der Brandschutzhelfer Ausbildung gehören die allgemeinen Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes. Das umfasst auch die Wissensvermittlung über die betriebliche Brandschutzorganisation sowie über die Funktions- und die Wirkungsweise von vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen. Zudem wird in den Schulungen über die Gefahren, die durch Brände entstehen können, aufgeklärt und auch über das Verhalten im Brandfall.

Grundsätzliche Hinweise zur Ausbildung:

Grundlagen des Brandschutzes:

Vorgeschrieben sind 2 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten mit einer praktischen Unterweisung an Feuerlöschern durch einen Brandschutztrainer.

Verhalten im Brandfall:

Auf Wunsch können wir die Schulungsinhalte individuell auf Ihren Betrieb zuschneiden.

Umgang mit Feuerlöschern:

Es handelt sich um eine theoretische und praktische Ausbildung nach DGUV I 205-023.

Themen der Schulung:

Grundzüge des Brandschutzes
Betriebliche Brandschutzorganisation
Funktion und Wirkungsweise von
Feuerlöscheinrichtungen
Gefahren durch Brände
Verhalten im Brandfall

Wie lange sind die Brandschutzhelfer Kurse/Zertifikate gültig?

Der Kurs ist allgemein für drei Jahre gültig und muss dann aufgefrischt werden.
Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen, wie z.B. der Änderung der Brandschutzordnung oder Einführung von neuen Verfahren mit veränderter Brandgefährdung, ist in kürzere Auffrischungszeit des Kurses nötig.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß DGUV 1 205-023

In Betrieben mit mindestens einem Mitarbeiter muss der betriebliche Brandschutz durch die Bestellung eines Brandschutzhelfers sichergestellt sein.

Dies ergibt sich aus den gesetzlichen Grundlagen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Unfallverhütungsvorschrift und den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).

Einhaltung gesetzlicher Pflichten.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre gesetzlichen Pflichten im Brandschutz- und Arbeitsschutz einzuhalten, indem wir Mitarbeiter im Bereich Brandschutz für Entstehungsbrände schulen. Diese können dann auch als Evakuierungshelfer eingesetzt werden. Durch die Ausbildung Ihrer Beschäftigten zum Brandschutzhelfer erfüllen Sie die Verpflichtungen des Arbeitsschutzgesetzes und die Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Dadurch investieren Sie nicht nur in die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter, sondern auch in die Sicherheit und Zukunft Ihres Unternehmens. Unsere Kurse für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer sind praxisorientiert und werden von erfahrenen und kompetenten Trainern im Brandschutz durchgeführt.

Das sind wir

Rechtliche Grundlagen

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Brandschutzhelfer bereitzustellen, gemäß § 10 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, und ASR A2.2, welche Brandschutzmaßnahmen in Arbeitsstätten regelt. Der Betreiber trägt die Verantwortung für die Sicherheit seiner Mitarbeiter und kann sich durch Einhaltung dieser Vorschriften bei Haftungsfällen entlasten. Empfohlen wird eine Ausstattung von ca. 10% der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer, abhängig von den spezifischen Risiken und Anforderungen der jeweiligen Arbeitsstätte. Nichtbefolgung kann zu Bußgeldern führen und erhöht das Risiko im Brandfall.

In Zukunft: sicher

Lassen Sie sich in Reanimation ausbilden!

Wir vermitteln die lebensrettenden Fähigkeiten, die in Notfällen Leben retten.
Kleine Bruchpiloten

Kurs Info

Kursinformationen Details
Preis 110€/TN
Min. TN 4 TN
Dauer 2 UE + Praktische Übung ca. 10 min/TN
Hand Out Handbuch Brandschutzhelfer